Allgemeine Geschäftsbedingungen
# Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vereinbarungen zwischen der 1017 Research GmbH (nachfolgend „Grunwald AI“ oder „wir“) und Unternehmern (nachfolgend „Unternehmer“), die unsere Plattform und Dienstleistungen zur Vorbereitung und Begleitung eines Unternehmensverkaufs nutzen.
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Grunwald AI ein Unternehmerprofil anlegt, um ihr Unternehmen oder Unternehmensanteile zu veräußern und den Verkaufsprozess durch Grunwald AI begleiten zu lassen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Unternehmers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Grunwald AI stellt Unternehmern eine digitale Plattform zur Verfügung, über die sie ein Unternehmerprofil anlegen und Informationen zu ihrem Unternehmen hinterlegen, sowie potentielle Käufer und eine Unternehmensbewertung einsehen können.
(2) Nach Anlage des Profils begleitet Grunwald AI den Verkaufsprozess. Dies umfasst insbesondere:
- Erstberatung und Aufnahme der Eckdaten des zum Verkauf stehenden Unternehmens
- KI-gestützte Analyse und Aufbereitung der hinterlegten Unternehmensinformationen
- Identifikation und Ansprache potenzieller Käufer in unserem Netzwerk
- Weitere Leistungen nach Absprache
(3) Grunwald AI erbringt seine Leistungen als Vermittler und Prozessbegleiter. Wir sind weder Rechts- noch Steuerberater. Für rechtliche und steuerliche Beratung ist der Unternehmer verpflichtet, eigene Fachberater hinzuzuziehen.
(4) Ein konkreter Vermittlungserfolg (Abschluss eines Kaufvertrags) wird nicht geschuldet.
**(5) Die Nutzung der Plattform und die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen sind für den Unternehmer grundsätzlich kostenfrei. Die Erfolgsprovision wird vom Käufer getragen; Näheres regelt § 7\.**
§ 3 Registrierung und Profileinrichtung
(1) Die Nutzung unserer Leistungen setzt die vollständige und wahrheitsgemäße Registrierung auf unserer Plattform voraus. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle abgefragten Pflichtangaben korrekt, vollständig und aktuell zu halten.
(2) Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist Grunwald AI unverzüglich zu informieren.
(3) Mit Aufnahme des Verkaufsprozesses versichert der Unternehmer, dass er zur Veräußerung des eingetragenen Unternehmens oder der eingetragenen Unternehmensanteile rechtlich befugt ist oder die Befugnis der berechtigten Personen vorliegt.
§ 4 Mandatsvertrag
(1) Der Abschluss eines gesonderten Mandatsvertrags ist optional und erfolgt nur, wenn dies von beiden Parteien ausdrücklich gewünscht wird – insbesondere bei komplexeren Transaktionen oder einem erweiterten Leistungsumfang. Ansonsten gelten diese AGB als alleinige Vertragsgrundlage.
(2) Sofern ein Mandatsvertrag geschlossen wird, konkretisiert dieser den Leistungsumfang, die Vergütung sowie ggf. abweichende Regelungen von diesen AGB. Individuelle Absprachen im Mandatsvertrag gehen diesen AGB vor.
(3) Grunwald AI ist berechtigt, den Abschluss eines Mandatsvertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Ohne gesonderten Mandatsvertrag beginnt die aktive Bearbeitung des Verkaufsmandats mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Grunwald AI.
§ 5 Mitwirkung des Unternehmers
(1) Eine Pflicht zur Mitwirkung oder zur Vorlage von Unterlagen besteht erst, sobald der Unternehmer aktiv in den Verkaufsprozess einsteigt – also mit Auftragsbestätigung durch Grunwald AI bzw. ggf. Abschluss eines Mandatsvertrags. Die Registrierung auf der Plattform begründet noch keine Mitwirkungspflichten.
(2) Nach Aufnahme des Verkaufsprozesses setzt ein erfolgreicher Unternehmensverkauf die aktive Mitwirkung des Unternehmers voraus. Grunwald AI ist auf die Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen angewiesen, um den Prozess bestmöglich begleiten zu können.
(3) Der Unternehmer stellt Grunwald AI die für den Verkaufsprozess benötigten Unterlagen im Rahmen seiner Möglichkeiten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Typischerweise zählen dazu:
- Jahresabschlüsse der letzten Geschäftsjahre
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Wesentliche Informationen zur Unternehmensstruktur und zu Gesellschaftern
- Angaben zu Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, soweit verfügbar
(4) Der Unternehmer ist bemüht, die von ihm bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen vollständig und richtig zu halten. Sollten sich wesentliche Unrichtigkeiten oder Änderungen ergeben, informiert er Grunwald AI zeitnah.
(5) Der Unternehmer wird Grunwald AI nach Möglichkeit aktiv in den Vermittlungsprozess einbinden und vereinbarte Termine einhalten. Verzögerungen, die aus dem Bereich des Unternehmers stammen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Grunwald AI.
(6) Der genaue Umfang der Mitwirkung wird einvernehmlich festgelegt, bei Abschluss eines Mandatsvertrags dort geregelt.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenweitergabe
(1) Grunwald AI behandelt alle vom Unternehmer übermittelten Informationen vertraulich und gibt diese nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers an potenzielle Käufer weiter.
(2) Die Weitergabe von Informationen an potenzielle Käufer erfolgt in der Regel auf Basis von Non-Disclosure Agreements (NDAs), die Grunwald AI im Namen des Unternehmers abschließt oder vermittelt, sofern mit dem Unternehmer nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Unternehmer verpflichtet sich seinerseits, alle Informationen über potenzielle Käufer, die er im Rahmen des Vermittlungsprozesses erhält, vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke zu verwenden.
(4) Diese Vertraulichkeitspflichten gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren.
(5) Eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit seitens Grunwald AI entsteht nur, sofern der Unternehmer im Rahmen der Nutzung korrekte und vollständige Angaben macht, einschließlich plausibler und nachvollziehbarer Schätzungen bei zukunftsbezogenen Kennzahlen (Forecasts), eine persönliche und eindeutig zuordenbare geschäftliche E-Mail-Adresse verwendet sowie nachweislich als Geschäftsführer, Mitglied der Geschäftsleitung (C-Level) oder (Mit-)Eigentümer des betreffenden Unternehmens handelt. Liegen diese Voraussetzungen nicht kumulativ vor oder werden vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben gemacht, entfällt die Vertraulichkeitsverpflichtung.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen von Grunwald AI im Rahmen der Unternehmensveräußerung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Vergütungsstruktur.
(2) Die Erfolgsprovision im Falle einer erfolgreichen Vermittlung wird grundsätzlich vom Käufer getragen. Dies wird in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Käufer geregelt. Der Unternehmer ist insofern von der Zahlung der Erfolgsprovision befreit, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind möglich, insbesondere wenn Grunwald AI für den Unternehmer zusätzliche Beratungsdienstleistungen erbringt (z. B. Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, strategische Beratung, Due-Diligence-Begleitung). Solche Vereinbarungen werden individuell schriftlich festgehalten und gehen diesen AGB vor.
(4) Die Erfolgsprovision wird fällig, sobald ein notariell beurkundeter oder anderweitig rechtskräftig geschlossener Kaufvertrag über das Unternehmen oder die Unternehmensanteile vorliegt. Als Bemessungsgrundlage gilt der vereinbarte Unternehmenswert.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Ansprachebedigungen
(1) Im Rahmen des aktiven Vermittlungsprozesses verpflichtet sich der Unternehmer, potenzielle Käufer, zu denen vor Beginn des Mandatsverhältnisses noch kein Kontakt bestand, ausschließlich über Grunwald AI anzusprechen und in Kontakt zu treten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen Käufern außerhalb des von Grunwald AI begleiteten Prozesses ist während der Laufzeit des Mandatsvertrags nicht zulässig.
(2) Von dieser Regelung ausgenommen sind Kontakte, die der Unternehmer nachweislich bereits vor Abschluss des Mandatsvertrags kannte oder zu denen eine geschäftliche Beziehung bestand (nachfolgend „bestehende Kontakte“). Der Unternehmer ist verpflichtet, solche bestehenden Kontakte Grunwald AI zu Beginn des Mandats schriftlich mitzuteilen.
(3) Wird ein bestehender Kontakt während der Laufzeit des Mandats durch Grunwald AI unabhängig identifiziert und angesprochen, gilt er ab diesem Zeitpunkt als durch Grunwald AI vermittelt, sofern der Unternehmer ihn nicht zuvor gemäß Abs. 2 gemeldet hat.
(4) Diese Regelung dient dem Schutz eines geordneten Verkaufsprozesses und der Wahrung der Interessen aller Beteiligten. Verstöße können Schadensersatzansprüche begründen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung und einem Mandatsvertrag durch Grunwald AI.
(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit, die im individuellen Auftrag festgelegt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Grunwald AI insbesondere vor, wenn der Unternehmer falsche Angaben gemacht hat, wesentliche Pflichten aus diesen AGB verletzt oder Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt der Anspruch auf Erfolgsprovision bestehen, wenn der Kaufvertrag innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsende mit einem Käufer geschlossen wird, der von Grunwald AI während der Vertragslaufzeit kontaktiert oder benannt wurde (Nachtragsklausel).
§ 10 Haftung
(1) Grunwald AI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Grunwald AI nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Grunwald AI nicht dafür, dass ein Unternehmensverkauf tatsächlich zustande kommt oder ein bestimmter Kaufpreis erzielt wird.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Grunwald AI.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung unserer Plattform erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter grunwald.ai/privacy-policy abrufbar ist.
(2) Soweit Grunwald AI im Auftrag des Unternehmers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien die erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Grunwald AI behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Unternehmer per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Unternehmer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
(3) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2 Sofern die AGB in eine andere Sprache übersetzt werden, dient die Übersetzung ausschließlich Informationszwecken. Im Falle von Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Grunwald AI, sofern der Unternehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Textform.